ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
Allgemeines : Die nachstehenden Verkaufsbedingungen haben Geltung für alle Verkäufe und Lieferungen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Bedingungen vereinbart sind. Klauseln, Bedingungen oder Vorbehalte des Bestellers, die mit unseren Verkaufsbedingungen in Widerspruch stehen, sind nur dann gültig, wenn sie auf Grund besonderer schriftlicher Vereinbarung von uns ausdrücklich anerkannt wurden.
Preise : Die Preise verstehen sich netto, unverpackt ab Werk ausschliesslich Montage und Inbetriebnahme. Die Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht inbegriffen. Unsere MWSt-Nr. lautet 144 981 (CHE-100.292.665 MWSt)
Die Kosten für Montage, Inbetriebnahme und Einführung, zuzüglich Kosten für Reise, Verpflegung und Unterkunft gehen zu Lasten des Käufers. Im Bedarfsfall erforderliche Hilfskräfte sind vom Besteller kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig und ohne Abzug zahlbar, sofern nicht andere Vereinbarungen getroffen wurden. Inkassospesen gehen zu Lasten des Schuldners.
Liefertermine : Vereinbarte Liefertermine werden von uns nach bestem Bemühen eingehalten, sind jedoch unverbindlich und gelten erst nach Abklärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten. Abgegebene Lieferfristen verstehen sich in Arbeitswochen, ohne August und ohne Betriebsferien zum Jahresende. Lieferfristen beginnen ab Eingangsdatum der Anzahlung zu laufen, die bei der Bestellung zu leisten ist. Verspätungen in der Lieferung berechtigen den Besteller weder zum Rücktritt noch zu Schadenersatzansprüchen.
Versand: Das Transportrisiko geht auch bei Franko-Lieferungen zu Lasten des Käufers. Transport-versicherung wird nur auf Verlangen des Empfängers angeordnet.
Höhere Gewalt : Ereignisse höherer Gewalt, Mangel an Roh- und Brennstoffen bzw. elektr. Energie, Brandausbruch, Betriebsstörungen, Arbeitsausstand sowohl bei uns als auch bei unseren Unterlieferanten, Kriegsfall, Mobilmachung, usw. Abwertung und Entwertung von Währungen oder andere staatliche Eingriffe in das Wirtschaftsleben berechtigen uns, von den Lieferverpflichtungen je nach dem Umfang der Zwangslage, in der wir uns befinden, ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass ein Anspruch seitens des Bestellers auf Entschädigung anerkannt werden kann.
Garantie : Die Garantie deckt lediglich Konstruktions-, Fabrikations- und Materialsfehler für die Dauer von 12 Monaten ab Rechnungsdatum. Nachgewiesene, mangelhafte Erzeugnisse werden nach unserem Ermessen kostenlos instand gestellt oder ersetzt. Demontage, Wiedereinbau sowie andere, im Zusammenhang stehende Kosten, gehen nicht zu unseren Lasten.
Für Fremdfabrikate gilt die Garantie des Lieferanten.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, fehlerhafter oder nachlässiger Wartung. Nichteinhaltung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer Einflüsse, unfachgemässer Montage durch den Besteller. Offene Mängel sind innerhalb von 8 Tagen nach Eintreffen der Lieferung, verdeckte sofort nach der Entdeckung schriftlich zu melden. Ansprüche des Bestellers auf Vertragsrücktritt, Preisminderung oder Schadenersatz wegen Mängeln werden nicht anerkannt. Ersetzte Teile sind unser Eigentum.
Die Garantieverpflichtung fällt dahin, wenn der Besteller die Zahlungsbedingungen nicht einhält oder wenn er oder Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen am Liefer-gegenstand vornimmt. Mängel berechtigen nicht zur Zahlungsverweigerung oder zum Zahlungsaufschub.
Eigentumsvorbehalt : Die gelieferten Maschinen und Anlagen bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von Prodima Mixers SA; sie dürfen weder veräussert noch verpfändet werden, und der Besteller ist uns gegenüber für deren Eigentum verantwortlich.
Erfüllungsort und Gerichtsstand : für beide Teile Sitz der Gesellschaft 1025 St-Sulpice / Waadt - Schweiz.
Preise : Die Preise verstehen sich netto, unverpackt ab Werk ausschliesslich Montage und Inbetriebnahme. Die Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht inbegriffen. Unsere MWSt-Nr. lautet 144 981 (CHE-100.292.665 MWSt)
Die Kosten für Montage, Inbetriebnahme und Einführung, zuzüglich Kosten für Reise, Verpflegung und Unterkunft gehen zu Lasten des Käufers. Im Bedarfsfall erforderliche Hilfskräfte sind vom Besteller kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig und ohne Abzug zahlbar, sofern nicht andere Vereinbarungen getroffen wurden. Inkassospesen gehen zu Lasten des Schuldners.
Liefertermine : Vereinbarte Liefertermine werden von uns nach bestem Bemühen eingehalten, sind jedoch unverbindlich und gelten erst nach Abklärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten. Abgegebene Lieferfristen verstehen sich in Arbeitswochen, ohne August und ohne Betriebsferien zum Jahresende. Lieferfristen beginnen ab Eingangsdatum der Anzahlung zu laufen, die bei der Bestellung zu leisten ist. Verspätungen in der Lieferung berechtigen den Besteller weder zum Rücktritt noch zu Schadenersatzansprüchen.
Versand: Das Transportrisiko geht auch bei Franko-Lieferungen zu Lasten des Käufers. Transport-versicherung wird nur auf Verlangen des Empfängers angeordnet.
Höhere Gewalt : Ereignisse höherer Gewalt, Mangel an Roh- und Brennstoffen bzw. elektr. Energie, Brandausbruch, Betriebsstörungen, Arbeitsausstand sowohl bei uns als auch bei unseren Unterlieferanten, Kriegsfall, Mobilmachung, usw. Abwertung und Entwertung von Währungen oder andere staatliche Eingriffe in das Wirtschaftsleben berechtigen uns, von den Lieferverpflichtungen je nach dem Umfang der Zwangslage, in der wir uns befinden, ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass ein Anspruch seitens des Bestellers auf Entschädigung anerkannt werden kann.
Garantie : Die Garantie deckt lediglich Konstruktions-, Fabrikations- und Materialsfehler für die Dauer von 12 Monaten ab Rechnungsdatum. Nachgewiesene, mangelhafte Erzeugnisse werden nach unserem Ermessen kostenlos instand gestellt oder ersetzt. Demontage, Wiedereinbau sowie andere, im Zusammenhang stehende Kosten, gehen nicht zu unseren Lasten.
Für Fremdfabrikate gilt die Garantie des Lieferanten.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, fehlerhafter oder nachlässiger Wartung. Nichteinhaltung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer Einflüsse, unfachgemässer Montage durch den Besteller. Offene Mängel sind innerhalb von 8 Tagen nach Eintreffen der Lieferung, verdeckte sofort nach der Entdeckung schriftlich zu melden. Ansprüche des Bestellers auf Vertragsrücktritt, Preisminderung oder Schadenersatz wegen Mängeln werden nicht anerkannt. Ersetzte Teile sind unser Eigentum.
Die Garantieverpflichtung fällt dahin, wenn der Besteller die Zahlungsbedingungen nicht einhält oder wenn er oder Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen am Liefer-gegenstand vornimmt. Mängel berechtigen nicht zur Zahlungsverweigerung oder zum Zahlungsaufschub.
Eigentumsvorbehalt : Die gelieferten Maschinen und Anlagen bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von Prodima Mixers SA; sie dürfen weder veräussert noch verpfändet werden, und der Besteller ist uns gegenüber für deren Eigentum verantwortlich.
Erfüllungsort und Gerichtsstand : für beide Teile Sitz der Gesellschaft 1025 St-Sulpice / Waadt - Schweiz.